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Wer 800 Euro oder weniger im Monat hat, sollte sich vom Sozialamt beraten lassen.
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Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, decken können, haben die Möglichkeit, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen.
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Personen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln decken können, haben die Möglichkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen.
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Für wen besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Welche Leistungen werden gewährt?
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Für notwendige Leistungen zur Pflege, die mit den vorrangigen Mitteln aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend gedeckt werden können, besteht die Möglichkeit Hilfe zur Pflege beim Sozialhilfeträger zu beantragen.
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Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung können auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
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Kriegsopferfürsorge ist zu gewähren an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, soweit das Einkommen nicht für den zusätzlichen Bedarf ausreicht.
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